Selbständig machen, aber wie?
Mit einer guten Geschäftsidee sollte man den Schritt wagen und sich selbständig machen. Dies ist gar nicht so schwer und mitunter auch ohne hohe Kredite und professionelle Hilfe möglich. Einiges ist trotzdem zu beachten.
Selbstständig einer Beschäftigung nachzugehen, hat für viele Menschen einen großen Reiz. Sein eigener Chef zu sein, nach eigens erstellten individuellen Vorgaben arbeiten zu können und auf keine Belange von Kollegen Rücksicht nehmen zu müssen, ist für manchen eine absolute Traumvorstellung. Doch so einfach, wie sich einige das vorstellen, ist es mit der Selbstständigkeit dann doch nicht. Obwohl jeder mündige Bürger in Deutschland die Möglichkeit hat, sich selbständig zu machen, müssen doch zahlreiche Kriterien beachtet werden. Einige selbstständige Berufe erfordern eine entsprechende Ausbildung oder ein Meisterstudium, andere sogar einen universitären Abschluss oder zumindest die Beschäftigung mit dem Bereich, in dem man sich selbständig machen möchte.
Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit ist in vielen Bereichen ein Gewerbeschein. Wenn man sich demnach selbständig machen möchte, führt der erste Weg in das örtliche Rathaus. Dort bekommt man für eine geringe Gebühr das wichtige Dokument, welches den ersten Schritt in die offizielle Berufstätigkeit darstellt. Die Stadtverwaltung oder die Gemeinde informiert dann das Finanzamt. Dieser Vorgang kann jedoch einige Zeit dauern. Wer es eilig hat, kann mit dem Gewerbeschein selbst zum Finanzamt gehen. Dort bekommt er eine Steuernummer und auf Antrag auch eine Umsatzsteuer-ID, wenn die Entscheidung für die Teilnahme am Umsatzbesteuerungsverfahren fällt. Man kann sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, wenn der jährlich zu erwartende Umsatz im ersten Jahr unter 17500 € liegen wird, im darauf folgenden liegt die Grenze bei 50000 €. Die Entscheidung dafür oder dagegen sollte sorgsam gefällt werden, denn man bindet sich für 5 Jahre daran.
Das Amt, bei dem man den Gewerbeschein bekommen hat, meldet die Tätigkeit zudem der IHK. Ab einem bestimmten Jahresumsatz muss man Gebühren bezahlen, ebenso an das Gewerbeamt.
Freie Berufe, die in einem speziellen Katalog aufgeführt sind, unterliegen keiner Gewerbesteuerpflicht und benötigen demnach keinen Gewerbeschein. Für die Ausübung eines freien Berufes benötigt man jedoch eine entsprechende Qualifikation, welche dem Finanzamt zur Anerkennung nachgewiesen werden muss.