Leichtkraftrad Führerschein schon mit 16 Jahren möglich
Einen Autoführerschein bekommt man in Deutschland mittlerweile zwar schon mit 17, allein fahren darf man aber nach wie vor erst nach dem 18. Geburtstag. Bei so genannten Leichtkrafträdern sieht das anders aus.
Mobilität, das ist nicht nur für Erwachsene ein wichtiges Thema. Auch und vor allem Jugendliche sehnen sich danach, mit einem eigenen fahrbaren Untersatz endlich von den Eltern unabhängig zu sein. Und dass dieser fahrbare Untersatz selbstverständlich motorisiert sein sollte, das versteht sich von selbst. Da man in Deutschland aber nach wie vor erst mit 18 allein ein Auto fahren darf, weichen viele Jugendliche auf eine Alternative aus – einen so genannten Leichtkraftrad Führerschein. In Deutschland versteht man unter einem Leichtkraftrad Kraftfahrräder, die über einen Hubraum von höchstens 125 cm³ und eine Nennleistung von 11 Kilowatt verfügen. Anders als ein Auto darf man ein solches Leichtkraftrad zudem mit Vollendung des 15. Lebensjahres führen. Allerdings ist die Höchstgeschwindigkeit in Deutschland momentan noch auf 80 Kilometer in der Stunde beschränkt.
Die Voraussetzung für das Führen eines Leichtkraftrades ist – genau wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen – eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung. Erst mit dem Bestehen dieser Prüfung sind der Mobilität keine Schranken mehr gesetzt. Angeboten werden die entsprechenden Führerscheinkurse in nahezu allen Fahrschulen. Der theoretische Unterricht konzentriert sich dabei, ähnlich wie bei einer Führerscheinprüfung für das Auto, vor allen Dingen auf die Straßenverkehrsregeln und die technischen Gegebenheiten des Leichtkraftrades. Im Praxisunterricht werden die theoretischen Kenntnisse mit einem Fahrlehrer in die Praxis umgesetzt. Kosten und Dauer des theoretischen und praktischen Unterrichtes können – je nach Fahrschule und Fahrschüler – mehr oder weniger stark voneinander abweichen. Nach bestandener Prüfung erhält man einen Führerschein der Klasse 1b oder A1.